Stadtverwaltung: Tel 045 7235022 - Fax 045 6260532
Info: Tel 045 7210078 - Fax 045 7210872
Ort im Hinterland der Ostküste des Gardasees
in schöner Panoramalage in einer weitläufigen
Hügelgegend gelegen, inmitten großer Weinberge
und Olivenhaine, venezianischer Villen und
archäologischer Zeugnisse.
Geboten werden zahlreiche Wanderwege,
die die Möglichkeit bieten, auch
die lokalen Produkte und die typische und geschätzte
Kochkunst entdecken zu können.
Im Hinterland des Gardasees zwischen Bardolino und Rivoli
gelegen, ist das Gebiet von Affi - einem bedeutenden Wirtschaftszentrum und wichtigen Verkehrsknotenpunkt
für den Zugang zum südöstlichen Seeufer von der
Brennerautobahn aus - von einem dichten Straßen- und Wegenetz durchzogen, das sich ideal zum Mountain-Bike fahren,
zum Trekking und zum Reiten eignet.
Bardolino liegt am unteren Teil der Riviera degli Olivi,
dort wo der See breiter wird und immer mehr an eine mediterrane Landschaft erinnert und verfügt über eine große und vielfältige Auswahl an Unterkünften, die die verschiedensten Ansprüche zufriedenstellen. In Bardolino wird auch der gleichnamige Wein hergestellt, der diesem Ort zu weltweitem Ruhm verholfen hat. Bardolino bietet seinen Gästen sowohl den Zauber seiner Altstadt und der Promenade am See, als auch die Freude am Entdecken
der Hügel des Hinterlandes, von denen aus man eine eindrucksvolle
Aussicht auf den ganzen südlichen Teil des Gardasees hat.
Es gibt hier unzählige Möglichkeiten, einen aktiven Urlaub mit
den Lieblingssportarten zu verbringen und die Traditionen und die typische Öl- und Weinproduktion kennenzulernen.
Parco Giardino Sigurtà in Valeggio sul Mincio ca. 10 km südlich von Peschiera del Garda,
eine überwäligend schöne Naturkostbarkeit. Diese einzigartige, unbeschreibliche Harmonie von
Naturschönheit auf einem ca. 50 ha großen Gelände wird mit Recht als eine der schönsten der Welt bezeichnet.
Der Eintritt kostet 6,00 - 8,50 Euro pro Person und ist von März bis November täglich von 9:00 bis 19:00 möglich.
Dieses Erlebnis sollten Sie sich auf keinen Fall entgehen lassen!
Porzellanfiguren, Lederwaren, Wohnaccessoires, Kitschiges und
Nützliches - all dies findet sich auf den beliebten Wochenmärkten,
die in den Frühjahrs- und Sommermonaten unermüdlich von Ort zu
Ort um den See wandern und Horden von Besuchern aus Ihren
schattigen Unterkünften locken. Markttag bedeutet auch, das
gesellige Treiben und Feilschen bei einem gemütlichen Gläschen
Wein oder Bier in einem der unzähligen Straßencafés zu
beobachten. Schon frühmorgens werden die bunten Marktstände geöffnet,
während gegen 12:30-13:00 Uhr auch hier die Siesta Einzug hält..
Wochenmärkte am Gardasee und im Hinterland
Montag
Seeorte
Hinterland
Cisano di Bardolino
Colombare di Sirmione
Moniga del Garda
Pesciera del Garda
Torri del Benaco
Pozzolengo
San Zeno di Montagna
Moniga del Garda
Dienstag
Seeorte
Hinterland
Castelletto di Brenzone
Desenzano del Garda
Limone (1./3. Di)
Pieve di Tremosine (1./3. Di)
Torbole(Juni-Sept. 2./4. Di)
Castelnuovo del Garda Cavaion Veronese
Nago (1./3. Di)
Ponti sul Mincio
Rovereto
Tignale
Mittwoch
Seeorte
Hinterland
Gargnano
Lazise
Riva del Garda (2./4. Mi)
San Felice del Benaco
Arco (1./3. Mi)
Guidizzolo
Garda
Manerba del Garda
Pastrengo(nachm.)
Sirmione
Iseo
Montichiari
Soiano del Lago
Volta Mantovana
Samstag
Seeorte
Hinterland
Malcésine
Pacengo di Lazise
Padenghe sul Garda (nachm.)
Saló
Caprino Veronese
Castiglione delle Stiviere
Cavriana
Medole
Polpenazze
Solferino (nachm.)
Valéggio sul Mincio
Sonntag
Seeorte
Hinterland
Rivoltella di Desenzano
Borghetto di Valéggio (3. So des Monats)
Goito
Monzambano
Antiquitätenmärkte am Gardasee und Umgebung
Arco: 3. Samstag des Monats Bardolino: 3. Sonntag des Monats
Brenzone: jeden Freitag (Juli-August), 1. Freitag des Monats (September-Juni)
Brescia: 2. Sonntag des Monats (Ausnahme: Juli-August)
Bussolengo: 1. Samstag des Monats (Ausnahme: Januar und August)
Caprino Veronese: 1. Donnerstag des Monats (Mai-Oktober)
Castiglione delle Stiviere: 1. Sonntag des Monats
Desenzano del Garda: 1. Sonntag des Monats (Ausnahme: Januar und August)
Gardone Riviera: 1. Samstag des Monats (Juni-September)
Lonato: 3. Sonntag des Monats (Ausnahme: Januar)
Mantova: 3. Sonntag des Monats
Solferino: 2. Sonntag des Monats (März-November)
Torri del Benaco: jeden Mittwoch (Mitte Juni - Mitte September)
Toscolano-Maderno: jeden Mittwoch (Mai-September), 4. Sonntag des Monats (Oktober-April)
Valéggio sul Mincio: 4. Sonntag des Monats
Verona: 3. Samstag des Monats
Die Vignette
Wer schon einmal mit dem Auto oder dem Motorrad an den Gardasee gefahren ist, weiss, dass der Weg dorthin nicht umsonst ist.
Das Alpenautobahnnetz ist zwar hervorragend ausgebaut, jedoch
fallen seit 1997 erhebliche Gebühren an, Tendenz steigend.
So muss man bei einem Trip nach "Bella Italia" schon mit ein paar
Euro Gebühren rechnen, und da ist der Kaffee an der Raststätte
noch nicht mit einberechnet. Über die Unternavigation
(maut und viacard) erreichen Sie mühelos sämtliche Angaben zu
den wichtigsten Preisen und Gebühren sowie allen
Einreisebestimmungen für Österreich und Italien.
Die österreichische Autobahnvignette ist beim ADAC, an deutschen
Tankstellen vor der Autobahn und an allen Tankstellen in Österreich
erhältlich. Auf allen österreichischen Autobahnen und Schnell-
strassen besteht Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis weniger
als 12 t Gesamtgewicht.
Weiter besteht Vignettenpflicht auf der B 302 Wiener Nordrandstrasse ("Tangentenverlängerung") bis zur Anbindung an die
B 8 Angerer Straße und nach ihrer Verkehrsfreigabe auch auf der B 301, B 302 (Umfahrung Süssenbrunn) und B 180 (bisher B 315, Südumfahrung Landeck).
Ab 12 t Gesamtgewicht ist die Straßenbenützungsabgabe
(STRABAG) zu entrichten.
Nicht vignettenpflichtig sind:
Fahrzeuge der Bundeswehr
Fahrzeuge des Straßendienstes
Blaulichtfahrzeuge
Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollwache und der Justizwache
Fahrzeuge im Rahmen friedenserhaltender Operationen internationaler (UNO-Einsätze)
Aber: Fahrzeuge karitativer Organisationen und Hilfstransporte unterliegen der Vignettenpflicht.
Gültigkeit der Vignette:
Jahresvignette: 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, also insgesamt 14 Monate
2-Monats-Vignette: zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate
10-Tages-Vignette: 0:00 Uhr des Ausstellungstages bis 24:00 Uhr des 9. Folgetages
Tageszusatzvignette: 0:00 Uhr - 24:00 Uhr des jeweiligen Tages
Achtung: 2-Monats- und 10-Tages-Vignetten müssen beim Kauf gelocht werden.